Nicht vergessen:
Raketenmotoren zu bauen gehört sicher zu den anspruchvollsten Aufgaben eines Raketenfliegers. Die auftretenden Kräfte im voraus zu berechnen und sie zu berherrschen, sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Leider ist der Selbstbau von Feststoffraketenmotoren in Deutschland streng reglementiert und ohne entsprechende sprengstoffrechtliche Erlaubnis strengstens verboten.
Die Herstellung von Treibstoffen für Feststoffraketenmotoren (sprengstoffrechtlich Pyrotechnische Gegenstände oder Explosivstoffe) und kompletten Raketenmotoren ist nur für Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem SpengG zulässig. Die Herstellung darf nur an dafür vorgesehen Arbeitsstellen unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchgeführt werden.
Nichtbeachtung und Zuwiderhandlung sind definitiv Straftaten (keine Ordnungswidrigkeiten!).
Bei Unfällen wird dies mit einer Freiheitstrafe nicht unter einem Jahr, in besonders schweren Fällen (bei leichtfertiger Gefährdung von Menschenleben) mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Textauszüge von Engelhard/Lau