Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Kenntnisnachweis in Kürze
Du kannst keine neue Antwort schreiben
Seiten (3): [1] 2 3 »

Autor Thema 
Oliver Arend

Administrator


Administrator

Oliver Arend

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Great Falls, VA, USA

Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR

Beiträge: 8328

Status: Offline

Beitrag 7640076 , Kenntnisnachweis in Kürze [Alter Beitrag27. April 2017 um 23:30]

[Melden] Profil von Oliver Arend anzeigen    Oliver Arend eine private Nachricht schicken   Oliver Arend besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Oliver Arend finden

Auszug aus den Informationen 05/2017 der Bundeskommission Modellflug des DAeC:
Zitat:
Nach einem gemeinsamen Gespräch DAeC/DMFV mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Luftfahrtbundesamt bleiben alle Beteiligten in engem Kontakt um kurzfristig eine Online-Lösung für den Kenntnisnachweis auf die Beine zu stellen. Was durch die Verbände nicht verhindert werden konnte, dieser Kenntnisnachweis wird wie in der Verordnung vorgesehen 25,00 € kosten.

Wir bitten alle betroffenen Modellfliegerinnen und Modellflieger noch um etwas Geduld und sind optimistisch im Lauf des Mai eine gemeinsame Lösung präsentieren zu können.

Oliver
Lschreyer

Grand Master of Rocketry

Lschreyer

Registriert seit: Nov 2006

Wohnort: Zeven

Verein: AGM, L3

Beiträge: 2022

Status: Offline

Beitrag 7640088 [Alter Beitrag29. April 2017 um 10:19]

[Melden] Profil von Lschreyer anzeigen    Lschreyer eine private Nachricht schicken   Lschreyer besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Lschreyer finden

Danke für die Info! Wer kassiert die 25 Euro? Die Csu?

Always keep the pointy side up!
Oliver Arend

Administrator


Administrator

Oliver Arend

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Great Falls, VA, USA

Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR

Beiträge: 8328

Status: Offline

Beitrag 7640089 [Alter Beitrag29. April 2017 um 13:15]

[Melden] Profil von Oliver Arend anzeigen    Oliver Arend eine private Nachricht schicken   Oliver Arend besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Oliver Arend finden

Das ist auch noch nicht raus ...

Oliver
Trevize

SP-Schnüffler

Registriert seit: Jan 2008

Wohnort: nahe Gö

Verein: Solaris, TRA (L1), AGM

Beiträge: 929

Status: Offline

Beitrag 7640090 [Alter Beitrag29. April 2017 um 13:34]

[Melden] Profil von Trevize anzeigen    Trevize eine private Nachricht schicken   Trevize besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Trevize finden

Die sind zweckgebunden für die Instandhaltung der Luftstraßen...
AchimO

Poseidon

AchimO

Registriert seit: Jul 2014

Wohnort: Berlin

Verein: AGM

Beiträge: 1449

Status: Offline

Beitrag 7640091 [Alter Beitrag29. April 2017 um 14:21]

[Melden] Profil von AchimO anzeigen    AchimO eine private Nachricht schicken   AchimO besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von AchimO finden

Wollen wir hoffen, dass für die zugehörige Software nicht noch eine Europa-weite Ausschreibung gemacht werden muss, sonst kann das dauern.

Die Gebühren gehen natürlich locker für die Server, deren Wartung, die Software usw. drauf. Da kann man noch froh sein, dass man dort nicht kostendeckend arbeiten muss.

Ich habe eine Bekannte, die in der Finanzverwaltung Software erstellt und wartet. Sie hat mir vor einer Weile stolz berichtet, dass sie Kurse in Assembler für die IBM 360/370 Architektur macht.
Assembler! Und Systeme bzw. Emulation von Systemen, deren Architektur über 50 Jahre alt ist!

Bei solch zukunftsweisenden Arbeitsmethoden erübrigt sich jede Kostenrechnung und jeder Kommentar.

Gruß Achim

laminare necesse est!

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
RalfB

Grand Master of Rocketry


Moderator

RalfB

Registriert seit: Apr 2004

Wohnort:

Verein: AGM, Tripoli L2

Beiträge: 2743

Status: Offline

Beitrag 7640107 [Alter Beitrag03. Mai 2017 um 10:05]

[Melden] Profil von RalfB anzeigen    RalfB eine private Nachricht schicken   Besuche RalfB's Homepage    Mehr Beiträge von RalfB finden

Hi,

teilt Ihr meinen Standpunkt, das ein §27 Erlaubnisinhaber seinen Kenntnisnachweis durch bestehen der Prüfung erbracht hat?

Gruß Ralf

#Don’t Look Up
Prefect123

Epoxy-Meister

Prefect123

Registriert seit: Jul 2014

Wohnort: Bangor

Verein: AG-M, TRA 10915, NSWRA, Tripoli NSW

Beiträge: 268

Status: Offline

Beitrag 7640108 [Alter Beitrag03. Mai 2017 um 10:39]

[Melden] Profil von Prefect123 anzeigen    Prefect123 eine private Nachricht schicken   Besuche Prefect123's Homepage    Mehr Beiträge von Prefect123 finden

Ich sehe das zwar genauso, aber zumindest die Bundesluffahrtbehörde weiss das nicht.
Die wissen bezüglich der Kenntnisnachweise gar nichts, das wäre ja schließlich Landessache.

Zitat:
Original geschrieben von RalfB

Hi,

teilt Ihr meinen Standpunkt, das ein §27 Erlaubnisinhaber seinen Kenntnisnachweis durch bestehen der Prüfung erbracht hat?

Gruß Ralf



-----
TRA L3 TAP-Member
Erste Regel der Fehlersuche:
Verschwende keine Zeit, hole einen groesseren Hammer.
Bei Facebook fehlt unter dem Eingabefeld “Was machst du gerade?” noch ein weiteres für:
“Und was solltest Du eigentlich machen?”.
DKE150

Anzündhilfe

Registriert seit: Okt 2015

Wohnort:

Verein: AGM

Beiträge: 29

Status: Offline

Beitrag 7640111 [Alter Beitrag03. Mai 2017 um 17:20]

[Melden] Profil von DKE150 anzeigen    DKE150 eine private Nachricht schicken   DKE150 besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von DKE150 finden

Hi,

ich halte die Novellierung der LuftVO insgesamt auch für nicht gerade toll. Immerhin ist es aber gelungen, drastische Einschränkungen für uns zu vermeiden. Wichtig ist in Zukunft die europäische Harmonisierung, bzw. da dann ein möglichst gutes Ergebnis zu erreichen.

Es nutzt halt nichts, wir uns natürlich an die Verordnung halten müssen. Dass eine Erlaubnis nach §27 da irgendwie anerkannt wird glaube ich persönlich wirklich nicht, da formal(!) das eine Sprengstoffrecht, und das andere reines Luftrecht ist (auch wenn in der Realität bei den Raketen die Trennung so nicht existiert. Aber in der Realität weiss wohl eh jeder langjährige Flieger schon ganz genau in was er/sie da nun "eingewiesen" werden soll!).

In der LuftVO steht ja genau aufgelistet drin, welche Kenntnisnachweise "gelten". Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz inkl. erfolgter Prüfung ist nicht dabei. Es soll ja aber für uns Modellflieger auch eh keine Prüfung, sondern nur eine Einweisung, nötig sein. Das werden wir alle schon hinbekommen!

Viele Grüsse,
Dominik

Geändert von DKE150 am 03. Mai 2017 um 17:28

Lschreyer

Grand Master of Rocketry

Lschreyer

Registriert seit: Nov 2006

Wohnort: Zeven

Verein: AGM, L3

Beiträge: 2022

Status: Offline

Beitrag 7640132 [Alter Beitrag04. Mai 2017 um 12:00]

[Melden] Profil von Lschreyer anzeigen    Lschreyer eine private Nachricht schicken   Lschreyer besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Lschreyer finden

Ich frage mich auch, was für Kenntnisse uns da online nahe gebracht werden sollen.
Dass man über Flugplätze und sensible Bereiche nicht fliegen und nicht in die Nähe von Flugzeugen darf?
Ein Beilageblatt hätte es da auch getan, hat dieselbe nichtssagende Wirkung. Und wie erkennen aufpassende Rentner nun, ob ich einen Kenntnisnachweis erbracht habe oder nicht? Wenn sie die Behörden in Gang setzen wollen wegen eines Fliegers >100m müssen sie doch erkennen können ob es sich lohnt? fg

Always keep the pointy side up!
AchimO

Poseidon

AchimO

Registriert seit: Jul 2014

Wohnort: Berlin

Verein: AGM

Beiträge: 1449

Status: Offline

Beitrag 7640138 [Alter Beitrag04. Mai 2017 um 15:30]

[Melden] Profil von AchimO anzeigen    AchimO eine private Nachricht schicken   AchimO besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von AchimO finden

Ich vermute mal, dass es um das gehen wird, was in der sogenannten "Drohnenverordnung" steht, also z. B.:

- wo man starten darf und wo nicht; Menschenansammlungen, Flugplätze, Behörden, Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Atomreaktoren
- Einschränkungen bzgl. Gewichten
- Einschränkungen bzgl. Foto- und Video-Aufnahmen
- Kennzeichnungspflicht
- Kollisionsvermeidung, also Verhalten bzgl. Sichtflug
usw.

Nachdem man mal beschlossen hat, dass es einen Führerschein geben soll (das war ja die erklärte Absicht, um den "Drohnen-Wildwuchs" einzudämmen), wird man das schon noch mit Inhalt füllen.

Aufpassenden Rentnern bringt das nicht viel, aber die Polizei könnte jederzeit sich die Führerscheine zeigen lassen, Kennzeichnungen kontrollieren, usw.

Und vor allem: Hierzulande hat ja die Versicherungslobby großen Einfluss. Denen fällt es dann leichter, grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen mit dem Ergebnis, eine Zahlung abzulehnen.

Achim


laminare necesse est!

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
Seiten (3): [1] 2 3 »
[Zurück zum Anfang]
Du kannst keine neue Antwort schreiben