maschinist
Anzündhilfe
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Hallo!
Ich bin seit Jahren in Besitz einer sprenstoffrechtlichen Erlaubnis zum Umgang mit Schwarzpulver und Nitrocellulose-Pulvern.
Heute war ich bei meinem Ordnungsamt, weil der Schein verlängert wurde. Ich fragte den Beamten, ob ich auch mit dieser Erlaubnis auch pyrotechnische Treibsätze erwerben könnte. Es sagte JA, nur wüsste er mom. nicht, welche Begriffsbestimmung er auf Seite 2 in meinen Schein eintragen müsste - pyrotechnische Treibsätze, Treibsätze, was auch immer und welche Gesamtmengen auf Seite 3.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Gruß Walter
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Andreas H.
Grand Master of Rocketry
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Hallo Walther, empfohlen wird als Eintrag:
Raketenmotoren mit mehr als 20g Treibstoff mind. 300 Stck. Raketenantriebe der Klasse T2 mind. 100 Stck. Raketentreibladungen (Reloads) mind. 200 Stck. elektr. Satzauslöser (Zündpillen) mind. 800 Stck. Zündschnüre mind. 50 Meter Schwarzpulver mind. 1 kg Nitropulver mind. 0,5 kg Pyrodex-Pulver mind. 0,5 kg
Für aktivere Leute doppelte Menge vorsehen, da die einmal eingetragenen Mengen für die gesamte Laufzeit des Scheines gelten (incl. Verlängerung).
Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.
Gruß Andreas
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Tom
Grand Master of Rocketry
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... das Problem an der ganzen Sache ist aber : Das Bedürfnis und der Nachweis der Fachkunde. Ich will damit keinerlei Fachkenntnis in Frage stellen. Aber: Welcher Beamte wird guten Gewissens diese Eintragung vornehmen, wenn nicht das Zeugnis eines Fachkundelehrgangs in Bezug auf diese "Gegenstände" vorliegt. Ausserdem sehe ich da auch versicherungstechnische Probleme. Angenommen der Eintrag würde klappen, dann eine Rakete der Klasse T2 gestartet und es passiert auch nur eine winzige Kleinigkeit und es kommt zu einem Schaden, vielleicht auch einem Rechtstreit... Dann sieht es meiner Meinung nach schon düster aus und im schlimmsten Falle fällt es auf alle anderen zurück. Vielleicht bin ich da etwas engstirnig, aber ich wäre seeeeehr vorsichtig mit diesen Eintragungen.... Tom
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Andreas H.
Grand Master of Rocketry
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Ja, Walter,
da muß ich Tom allerdings Recht geben. Ein Fachkundenachweis, der Nachweis eines Bedürfnisses und der Nachweis einer speziellen Haftpflichtversicherung für Flugmodelle ist schon wichtig, bevor man mit den angegebenen Dingen "T2"-Modelle gen Himmel schickt. Dazu kommt noch die luftfahrtrechtliche Seite. Nicht zu vergessen - die Erlaubnis des Grundstückseigentümers für den Start muß unbedingt vorliegen - sonst Straftatbestand!!! Ein recht mühsamer und oft steiniger Weg bis man endlich mal zum Fliegen kommt!
Gruß Andreas
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Achim
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Meines Wissens ist es durchaus gängige Praxis, dass Erlaubnisse "umgeschrieben" werden. Versicherungstechnisch sollte es da keine Probleme geben. Die Versicherung kann nur dann Regress nehmen, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Wenn eine Behörde, in diesem Fall das Ordnungsamt, eine Erlaubnis nach Abwägung der Umstände erweitert, bzw. umschreibt, so kann doch dem Inhaber dieser Erlaubnis daraus kein Nachteil entstehen. Oder liege ich da falsch?
Auch ist mir neu, dass die eingetragenen Mengen für die gesamte Dauer der Erlaubnis gelten. Ich war bislang der Meinung, es bezieht sich auf die Dauer bis zur jeweiligen Verlängerung, also jeweils 5 Jahre.
Gruß, Achim
Der größte Feind des Erfolges ist die Perfektion
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maschinist
Anzündhilfe
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Hallo Achim, Andreas, Tom!
Vielen Dank für eure Antworten. Ich gehe seit Jahren mit derartigen Stoffen um und meine derzeitige Erlaubnis erstreckt sich auf 10 kg SP und 25 kg NC. Auch, wenn ich es für andere Zwecke verwende, ich weiß schon wovon ich rede, wenn es um diese Dinge geht und ich weiß auch wie ich mit ihnen umgehen darf und was ich tunlichst vermeiden sollte.
Es geht mir einfach nur darum, dass ich eine Erlaubnis nach § 27 SprengG habe und ICH dem Beamten sagen muß was er in meine "Fleppe" eintragen muß.
Ich war kurze Zeit bei der HOG Duisburg und hatte auch Kontakt mit Dr. E. Büchner, der mich eine Zeitlang in chemische Thermodynamik unterwies, da ich für die Duisburger Gruppe Treibstoffe "bauen" sollte. Leider riss der Kontakt irgendwann ab, als einige Mitglieder infolge Studium verzogen und so hat sich das meiste zerschlagen.
Aber Interesse habe ich schon, wieder ein wenig aktiv zu werden. Gruß Walter
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andi
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Eintragungen sollte man mitnehmen wenn möglich. Fachkundenachweis wenn nicht extra gefordert für den Eintrag hat keinen Einfluß auf Versicherungen(Zwingend notwendig), da zählt eben grobe Fahrlässigkeit, die man aus eigenem Interesse unterlassen sollte. Soweit mir bekannt werden die eingetragenen Mengen auf die Lagermöglichkeiten ausgestellt (zumindest bei uns, jedes Amt entscheidet da scheints trotz bundeseinheitlichem Gesetz anders) d.h. pro Lieferung maximal so und soviel. Ist der Schein voll gibts nen neuen auch vor den 5 Jahren so mans schafft und natürlich eine unangemessen geringfügige Bearbeitunsgebühr für diese Dienstleistung muß man auch noch löhnen.
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Oliver Arend
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Dass Du mit Schwarz- und NC-Pulver umgehen kannst haben wir ja auch gar nicht in Frage gestellt, aber ich glaube es wäre sinnvoll wenn Du Dich auch gut genug mit Raketen auskennst, um große Treibsätze handzuhaben. Ob das auch so ist musst Du wissen.
Oliver
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maschinist
Anzündhilfe
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Hallo Oliver! Es ist zwar ca. 25 Jahre her, aber angefangen habe ich mit Treibsätzen aus Zeitungspapier, getränkt in Unkraut-Ex und aufgrhört habe ich mit NC-Varianten. Habe auch einen eigenen Meßstand gehabt. Aber ich muß auch zugeben, es ist auch mehr als gewollt - naja - nicht so abgebrannt, wie geplant oder erhofft. Eigentlich bin ich nur ein wenig wehmütig wegen der "guten alten Zeit" . Wir haben damals mit Briefbögen, die mit Buntstiften gemalt wurden - PK-Forschungsstudio - einfach alles bekommen, ob es von Merck, oder der WASAG war, einfach alles. Aber dann kamen irgendwann auch die Extremisten und alles war ein mal. Genug mit den Erinnerungen, ich habe sicherlich den einen oder anderen Zug mittlerweile verpasst, versuche aber, mit dem Fahrrad hinterherzukommen . Ich würde gern ganz klein wieder anfangen, denn ihr scheint eine richtig nette Gemeinde zu sein. Gruß Walter
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