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Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8351 Status: Offline |
Beitrag 7640914
, Kenntnisnachweis für Flüge über 2 kg Startmasse oder über 100 m
[01. September 2017 um 16:17]
Aus den Informationen September 2017 der Bundeskommission Modellflug des DAeC:
Zitat: Ich selbst habe mir das Portal nur flüchtig angeschaut, wir Raketenflieger scheinen gar nicht berücksichtigt worden zu sein (keine Erwähnung der 20-g-Grenze). Oliver |
bully
Epoxy-Meister Registriert seit: Nov 2004 Wohnort: Bayern Verein: Solaris-RMB Beiträge: 462 Status: Offline |
Beitrag 7640915
[01. September 2017 um 17:28]
Merde, da hat es mich mal wieder erwischt Ich fliege leidenschaftlich auch Flächenmodelle mit etwa 5kg Gewicht und wer selbst solche Modelle steuert weiß bestimmt auch aus Erfahrung das mit 100m Flughöhe kein Modell abgefangen werden kann. Ich meine hier natürlich nicht die sogenannten 'Schaumwaffeln' für Kinder. Michael Aus jedem Versuch wird man etwas mehr kluch!? |
AchimO
Poseidon Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 1520 Status: Offline |
Beitrag 7640918
[02. September 2017 um 19:23]
Erledigt! War ja nicht so schwer.
Achim laminare necesse est! Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten! |
Oli4
Überflieger Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Fulda Verein: AGM e.V., TRA #9082 L2 Beiträge: 1598 Status: Offline |
Beitrag 7640984
[17. September 2017 um 19:01]
Mhmm, da steht immer was von "zum Steuern von Flugmodellen"! Wir steuern keine Flugmodelle. Von daher sehe ich mich nicht betroffen, von dem 21e. Unsere Modelle sind aerodynamisch stabilisiert aber nicht gesteuert.
Geändert von Oli4 am 17. September 2017 um 19:02 AGM e.V., TRA #9082 L2 http://www.t-rocketry.de - "Speak low, speak slow and don´t talk too much." - John Wayne |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8351 Status: Offline |
Beitrag 7640993
[17. September 2017 um 21:02]
Tja, in dem Fall betreibst Du "ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb" und benötigst _immer_ eine Aufstiegserlaubnis, § 20 LuftVO Abs. (1) Nr. 4. https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__20.html
Oliver |
Lschreyer
Grand Master of Rocketry Registriert seit: Nov 2006 Wohnort: Zeven Verein: AGM, L3 Beiträge: 2035 Status: Offline |
Beitrag 7641037
[20. September 2017 um 09:29]
Ich habe gerade einen Flyer des Tüv Nord vor mir liegen, diese bietet einen Lehrgang "Kenntnisnachweis zur Steuerung unbemannter Fluggeräte nach §21a LuftVO" an.
Das ganze soll einen Tag dauern, Voraussetzung ist ein Pol. Führungszeugnis (!) und kosten soll das ganze... 571,20 Euro. Wenn ich mich nicht irre ist das das selbe was man auch online für ein paar Euro erledigen kann, oder irre ich mich da? Always keep the pointy side up! |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8351 Status: Offline |
Beitrag 7641039
[20. September 2017 um 13:34]
Das brauchst Du dann, wenn Du dein unbemanntes Fluggerät nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken ("Flugmodell", Kenntnisnachweis kann nach §21e LuftVO von einem Luftsportverband ausgestellt werden), sondern anderweitig oder sogar gewerblich betreiben möchtest (§21d LuftVO).
Inhaltlich dürfte sich das aber nicht viel nehmen, klingt auch auf der TÜV-Nord-Seite so. Oliver Geändert von Oliver Arend am 20. September 2017 um 13:35 |
Schoko
Anzündhilfe Registriert seit: Jun 2020 Wohnort: Verein: Beiträge: 15 Status: Offline |
Beitrag 7647254
[14. Juni 2020 um 10:42]
Wie hoch darf man denn maximal mit einem Kenntnisnachweis fliegen?
Liebe Grüße Leob |
NewWaterRockets
Wasserraketenbauer Registriert seit: Mär 2020 Wohnort: Südwestpfalz Verein: Beiträge: 111 Status: Offline |
Beitrag 7647257
[14. Juni 2020 um 16:25]
Hallo Leon,
Mit einem Kenntnisnachweis draf man meines Wissens nach bis an den Rand des kont. Luftraums (oft 300+m). Alles darüber muss ein Flug bei der Luftsicherung angemeldet werden. Gruß Felix. Flüge sind schön, Vorsicht ist besser. |