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Oliver Arend
Administrator
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Beitrag 8593
, Wir sind nicht die Einzigen mit Problemen
[28. Dezember 2001 um 20:49]
Hier ein Zitat aus rconline.net. Übrigens, diese Boden/300 m-Grenze gilt auch für uns:
Zitat: Oliver |
Oliver Arend
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Beitrag 8613
[29. Dezember 2001 um 17:46]
Außerdem wird auf RCOnline geschrieben, dass im unkontrollierten Luftraum eine Höchstgeschwindigkeit von 250 kt gilt. Das kann doch nicht sein? Zumindest nicht für Raketen?
Gelten Raketen nach Brennschluss eigentlich als Modelle ohne Eigenantrieb? ;-) Oliver |
Oliver Arend
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Beitrag 8744
[03. Januar 2002 um 13:40]
Also, hier die unglückliche Bestätigung:
http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/luftvo.pdf Schaut mal auf Seite 46, für den Luftraum G (unkontrolliert) ist ernsthaft eine Höchstgeschwindigkeit von 250 Knoten für alle Luftfahrzeuge vorgeschrieben. Diese Geschwindigkeit wird bereits von einem 30 g leichten, 19 mm Durchmesser Modell auf C6 erreicht (142 m/s = 511 km/h, während 250 kt = 463 km/h). Oliver |
Hendrik
Senior Pyronaut
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Beitrag 8801
[04. Januar 2002 um 13:54]
z. B.: ...
Raketenmodellbau möchte ich auch nicht in Frankreich betreiben.... wenn ich da an die Tatsache denke, daß man noch nicht einmal selbst einen ISARD in seine Rakete schieben darf, nicht zünden darf oder die Rakete selbst bergen darf, dann bin ich heilfroh hierzulande Raketen von der Werkbank bis zum Gras lücklos begleiten zu dürfen. Viele Grüße, Hendrik SOL-2 Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer. Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise. Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher http://solaris.raketenmodellbau.org Solaris-RMBder Verein fürs Forum. |
Kai A.
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Beitrag 8806
[04. Januar 2002 um 14:42]
Hallo alle!
@Oliver: Der §4a der LuftVo könnte doch aber so gedeutet werden, daß unsere "Luftfahrtgeräte" davon ausgenommen sind, oder? Folgende Datei wurde angehängt: |
Kai A.
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Beitrag 8807
[04. Januar 2002 um 14:53]
Der §16 stimmt mich aber nachdenklich....
Ach so: Über 20g! |
Oliver Arend
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Beitrag 8808
[04. Januar 2002 um 15:08]
Mmh, die besondere Betriebsform vielleicht, aber dass unsere Raketen unbemannt sind, heißt noch lange nicht, dass für sie keine Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten...
Aber mein Luftamt hätte mich schon lange drauf aufmerksam gemacht, wenn unsere Raketen Geschwindigkeitsbegrenzungen (außer der Mach 1 Grenze nach § 11) einzuhalten hätten. Oliver |
Kai A.
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Beitrag 8810
[04. Januar 2002 um 15:21]
Da greift vielleicht eher die Freistellung von der Verkehrszulassung.
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Oliver Arend
Administrator
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Beitrag 8811
[04. Januar 2002 um 15:46]
Glaube kaum, ehrlich gesagt, weil ja dann auch alle Modellflugzeuge ausgenommen sein müssten. Warum aber sollten Modellflugzeuge ausgenommen sein, wenn normale Flugzeuge sich dran halten müssen? Und 500 km/h schafft ein gut gebauter Jet vielleicht schon...
Oliver |
Kai A.
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Beitrag 8814
[04. Januar 2002 um 15:54]
Naja, vielleicht sollten wir uns keine Probleme in §§§ hineininterpretieren, wo in Wirklichkeit keine sind. Denn die Raketenfliegerei in DL funzt ja. Und die LuftVO gibt es ja schon länger und wie Du schon sagtest, hätte Dich Dein Amt schon darüber aufgeklärt, wenn da was im Argen läge.
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