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Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8350 Status: Offline |
Beitrag 14367
, Haftpflicht bei öffentlichen Veranstaltungen
[29. Mai 2002 um 20:54]
In den Nachrichten für Luftfahrer I-68/96 (mit Änderungen), abrufbar unter
http://www.dfs.de/Flight_Preparation/Luftsport/page16887.html steht geschrieben: "Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle, Hängegleiter oder Gleitsegel teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen, bedürfen nicht der Genehmigung (§ 74 Abs. 4, § 6 Abs. 2 LuftVZO, § 99 Abs. 2 und 3 LuftVZO)." Scheinbar unabhängig davon: "Vom Veranstalter ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ihre Höhe bestimmt die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Haftpflichtdeckungssumme richtet sich nach Art und Umfang der Veranstaltung und darf 1 Mio. DM für Personen- und 300.000 DM für Sachschäden nicht unterschreiten. " Meine Frage, nachdem eine Veranstaltung nicht anmeldepflichtig ist, da wir keine Luftfahrzeuge betreiben, die zulassungspflichtig sind, dann ist doch auch der Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht nicht mehr notwendig, oder täusche ich mich? Oliver |
bobito
RMB Grafiker Registriert seit: Jul 2001 Wohnort: Iserlohn-Letmathe Verein: ADAC (Gold) Beiträge: 2305 Status: Offline |
Beitrag 14369
[29. Mai 2002 um 21:27]
Ich denke mir, Veranstaltung ist Veranstaltung. Du könntest ja mal VFS Grümmer anrufen oder mailen.
In früheren Zeiten haben die mir eigentlich immer prompt helfen können. Grüße aus dem Büro beim Roboten Boris Schrecklich diese Umweltverschmutzung: Gestern eine Dose Sardinen aufgemacht, alles voller Öl, alle Fische tot! |
Tommy
Epoxy-Meister Registriert seit: Jun 2001 Wohnort: Klettgau Verein: ARGOS/ TRA Beiträge: 222 Status: Offline |
Beitrag 14371
[29. Mai 2002 um 22:11]
Hallo zusammen,
also wenn man eine offizielle Veranstaltung macht wie jetzt wir am 2. SMRT an dem auch Zuschauer eingeladen werden muß man eine Veranstalter-Haftplicht abgeschlossen werden falls einem Zuschauer etwas zustößt (z.B. wenn er umknickt oder so) Bei kleineren Flugveranstaltungen bei denen Zuschauer nicht offiziel eingeladen werden benötigt man solch eine Versicherung nicht. Gruß, Tommy High Power Modell Raketen im Internet meine Seite rund um Modellraketen und der neuste High Power Modellraketen Trailer DIE NEUE ALRS 7 DVD ist bald zu haben |
Rolf
Epoxy-Meister Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: D, Süd-BY Verein: neutral Beiträge: 300 Status: Offline |
Beitrag 14390
[30. Mai 2002 um 21:28]
"(z.B. wenn er umknickt oder so) "
Stimmt, und bei öffentlichen Veranstaltungen sollte man immer eine solche abschließen. Allerdings sind Schäden, welche durch Flugmodelle bei einer Veranstaltung entstehen, durch die Veranstaltungsversicherung NICHT gedeckt, sondern es haftet immer der Flugmodell-Halter (auch wenn dieser nicht versichert ist!). Das kann dann teuer werden (aber eben kein Problem des Veranstalters, wenn man von den entstehenden Unannehmlichkeiten absieht). Am besten schon im Vorfeld Risiken mindern, daß nichts passiert. Gruesse Rolf |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8350 Status: Offline |
Beitrag 14401
[31. Mai 2002 um 10:23]
Klingt plausibel.
Die von Boris angesprochene Firma bietet eine Veranstalter-Haftpflicht mit 512.000 EUR Deckungssumme für 38,68 EUR im Jahr (also für alle Veranstaltungen), wenn man Mitglied im DAeC ist (hach, es gibt doch Vorteile ;-). Kennt jemand noch andere günstige Anbieter? Oliver |