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Oli4

Überflieger

Oli4

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Beitrag 7640903 [Alter Beitrag29. August 2017 um 00:00]

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Zitat:
Original geschrieben von Oliver Arend

Aus einer Antwort des BMVI an den DAeC, die ich Euch nicht in voller Länge antun will, geht hervor, dass Inhaber eines Luftfahrerscheins oder Ausweises für Steuerer von Flugmodellen über 25 kg Startmasse keinen zusätzlichen Kenntnisnachweis benötigen.

Betrifft hier leider glaube ich niemanden.

Oliver




Aehm, wie ist denn das hier zu verstehen: Lt. LuftVO §21b ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen über 25kg Startmasse verboten. confused

Gruß
Oli4

Geändert von Oli4 am 29. August 2017 um 00:01


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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7640905 [Alter Beitrag29. August 2017 um 09:33]

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Das liest Du falsch, da steht nur
Zitat:
Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen mit einer Startmasse von mehr als 25 Kilogramm ist verboten.

(https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21b.html)

Im § 21a bspw. steht immer ganz deutlich
Zitat:
unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit (...)

Dass Flugmodelle über 25 kg betrieben werden können geht deutlich aus §1 (1) 8. LuftVZO hervor:
Zitat:
Luftfahrtgeräte, die der Musterzulassung bedürfen, sind: (...) Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden)

(https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/__1.html) Ab 150 kg wird eine Verkehrszulassung benötigt (https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/__6.html).*

Die Prüfung von Flugmodellen über 25 kg Startmasse ist in den § 2 und § 13 LuftGerPV (https://www.gesetze-im-internet.de/luftgerpv_2013/BJNR029310013.html) geregelt, die Lizenzen dafür in § 115 LuftPersV (https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/BJNR000530976.html).

Oliver

*: Die Änderungen der LuftVZO vom 30.3.2017 sind bei gesetze-im-internet.de leider noch nicht berücksichtigt. Nnach Aussage des BMJV ist das "Bundesamt für Justiz (Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes)" dafür zuständig.

Geändert von Oliver Arend am 29. August 2017 um 09:35

Lschreyer

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Beitrag 7642701 [Alter Beitrag03. Mai 2018 um 16:48]

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Ich habe den Nachweis gerade mal gemacht, das ist ja wohl der Witz des Jahrhunderts oder? Deswegen haben die Jungs da oben so einen Aufwand gemacht? Am besten waren die Fragen "Haben Sie den Text da oben verstanden" und man konnte nur "ja" ankreuzen big grin Ehrlich, das ist einfach nur peinlich.

Always keep the pointy side up!
Prefect123

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Beitrag 7642702 [Alter Beitrag03. Mai 2018 um 16:56]

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Ähem.
Monty Python "Die Ritter der Kokosnuss"
Willst über diese Brücke Du gehen musst Du Rede und Antwortstehen. Der Fragen Drei...
Wart mal ab was da noch irgendwann kommt.

Zitat:
Original geschrieben von Lschreyer

Ich habe den Nachweis gerade mal gemacht, das ist ja wohl der Witz des Jahrhunderts oder? Deswegen haben die Jungs da oben so einen Aufwand gemacht? Am besten waren die Fragen "Haben Sie den Text da oben verstanden" und man konnte nur "ja" ankreuzen big grin Ehrlich, das ist einfach nur peinlich.


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Erste Regel der Fehlersuche:
Verschwende keine Zeit, hole einen groesseren Hammer.
Bei Facebook fehlt unter dem Eingabefeld “Was machst du gerade?” noch ein weiteres für:
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RalfB

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RalfB

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Beitrag 7642703 [Alter Beitrag03. Mai 2018 um 17:35]

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Na ja, wer ja angekreuzt hat und sich nicht an die Regeln hält kann sich nicht raus reden er hätte von nichts gewusst. Ich denke mal, das würde einem vor Gericht ans Bein laufen.
Da ist wahrscheinlich derjenige der sich um nichts kümmert besser dran.

Gruß Ralf

#Don’t Look Up
AchimO

Poseidon

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Beitrag 7642704 [Alter Beitrag03. Mai 2018 um 19:34]

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Ich will ja hier keine Verschwörungstheorie in die Welt setzen, aber wenn man die Frage stellt:

"cui bono?" (lat. "wem nützt es?")

gibt es eigentlich nur eine Antwort: Der Versicherungswirtschaft.

Gruß Achim

laminare necesse est!

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
studdy

Raketenbauer

studdy

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Beitrag 7642713 [Alter Beitrag04. Mai 2018 um 19:58]

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es wird deswegen gemacht damit es die Judikative leichter hat mit dem verurteilen wenn es zu einem Schaden kommt. Die sind ja sehr überlastet und dann ist es eindeutiger. Ist doch OK. die könnten sich ja auch einfallen lassen einen teuren Schein zur Pflicht zu machen.
Da wird noch einiges kommen cool

Es geht immer weiter.
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