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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7640914 , Kenntnisnachweis für Flüge über 2 kg Startmasse oder über 100 m [Alter Beitrag01. September 2017 um 16:17]

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Aus den Informationen September 2017 der Bundeskommission Modellflug des DAeC:
Zitat:
Zahlreiche Flugmodell- und Multicopter-Steuerer müssen spätestens ab dem 1. Oktober ihre Kenntnisse nachweisen -- an diesem Tag tritt die neue Drohnenverordnung in Kraft. Der Deutsche Aero Club hat jetzt ein Online-Portal geschaffen, auf dem sich Interessierte informieren und prüfen lassen können. Nach bestandener Prüfung haben sie die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis auszudrucken.

Auf http://www.kenntnisnachweis-modellflug.de gibt es alles, was die Betroffenen brauchen, um auch künftig ihrem Sport nachgehen zu können. Unter dem Punkt "Wissensvermittlung" finden sie Infos zur Anwendung und Navigation, Luftrecht und Luftraumordnung, Haftpflichtversicherung und Neuerungen. Wahlweise können sie sich direkt für den Kenntnisnachweis registrieren und anmelden; die Infos stehen -- übersichtlich zusammengefasst -- auch im Test. Wer alle Haken richtig gesetzt hat, gibt seine Daten für die Bezahlung ein, zahlt 26,75 EUR und druckt sich den Kenntnisnachweis aus, fertig.

Die neue Drohnenverordnung gilt seit April dieses Jahres. Sie regelt nicht nur den Betrieb von Multicoptern -- im Volksmund "Drohnen" genannt --, sondern auch den Betrieb sämtlicher Flugmodelle. Ins Leben gerufen wurde sie, weil mit der Popularität von Multicoptern die Gefahr von Abstürzen, Unfällen und Kollisionen wächst. Die Verordnung soll helfen, den Luftraum sicherer zu machen und sensible Bereiche, über denen nicht geflogen werden darf, zu schützen.

Den Kenntnisnachweis müssen all jene Flugmodell- und Multicopter-Piloten erbringen, die über keine Lizenz für Luftfahrzeugführer verfügen und deren Flugmodell oder Multicopter zwei Kilo oder mehr wiegt und außerhalb eines Modellfluggeländes mit Aufstiegserlaubnis fliegen soll. Nachweispflichtig ist außerdem, wer sein Flugmodell außerhalb eines solchen Geländes höher als 100 Meter fliegen will.

Ich selbst habe mir das Portal nur flüchtig angeschaut, wir Raketenflieger scheinen gar nicht berücksichtigt worden zu sein (keine Erwähnung der 20-g-Grenze).

Oliver
bully

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Beitrag 7640915 [Alter Beitrag01. September 2017 um 17:28]

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Merde, da hat es mich mal wieder erwischtangry
Ich fliege leidenschaftlich auch Flächenmodelle mit etwa 5kg Gewicht und wer selbst solche Modelle steuert weiß bestimmt auch aus Erfahrung das mit 100m Flughöhe kein Modell abgefangen werden kann. Ich meine hier natürlich nicht die sogenannten 'Schaumwaffeln' für Kinder.

Michael




Aus jedem Versuch wird man etwas mehr kluch!?
AchimO

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Beitrag 7640918 [Alter Beitrag02. September 2017 um 19:23]

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Erledigt! War ja nicht so schwer.

Achim

laminare necesse est!

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
Oli4

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Beitrag 7640984 [Alter Beitrag17. September 2017 um 19:01]

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Mhmm, da steht immer was von "zum Steuern von Flugmodellen"! Wir steuern keine Flugmodelle. Von daher sehe ich mich nicht betroffen, von dem 21e. Unsere Modelle sind aerodynamisch stabilisiert aber nicht gesteuert.


Geändert von Oli4 am 17. September 2017 um 19:02


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Beitrag 7640993 [Alter Beitrag17. September 2017 um 21:02]

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Tja, in dem Fall betreibst Du "ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb" und benötigst _immer_ eine Aufstiegserlaubnis, § 20 LuftVO Abs. (1) Nr. 4. https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__20.html

Oliver
Lschreyer

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Beitrag 7641037 [Alter Beitrag20. September 2017 um 09:29]

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Ich habe gerade einen Flyer des Tüv Nord vor mir liegen, diese bietet einen Lehrgang "Kenntnisnachweis zur Steuerung unbemannter Fluggeräte nach §21a LuftVO" an.
Das ganze soll einen Tag dauern, Voraussetzung ist ein Pol. Führungszeugnis (!) und kosten soll das ganze... 571,20 Euro.

Wenn ich mich nicht irre ist das das selbe was man auch online für ein paar Euro erledigen kann, oder irre ich mich da?

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Oliver Arend

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Beitrag 7641039 [Alter Beitrag20. September 2017 um 13:34]

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Das brauchst Du dann, wenn Du dein unbemanntes Fluggerät nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken ("Flugmodell", Kenntnisnachweis kann nach §21e LuftVO von einem Luftsportverband ausgestellt werden), sondern anderweitig oder sogar gewerblich betreiben möchtest (§21d LuftVO).

Inhaltlich dürfte sich das aber nicht viel nehmen, klingt auch auf der TÜV-Nord-Seite so.

Oliver

Geändert von Oliver Arend am 20. September 2017 um 13:35

Schoko

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Beitrag 7647254 [Alter Beitrag14. Juni 2020 um 10:42]

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Wie hoch darf man denn maximal mit einem Kenntnisnachweis fliegen?

Liebe Grüße

Leob
NewWaterRockets

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Beitrag 7647257 [Alter Beitrag14. Juni 2020 um 16:25]

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Hallo Leon,

Mit einem Kenntnisnachweis draf man meines Wissens nach bis an den Rand des kont. Luftraums (oft 300+m). Alles darüber muss ein Flug bei der Luftsicherung angemeldet werdenwink.

Gruß Felix.

Flüge sind schön,
Vorsicht ist besser.
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