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AlexanderM
Epoxy-Meister Registriert seit: Feb 2004 Wohnort: Düsseldorf Verein: FAR Beiträge: 238 Status: Offline |
Beitrag 106313
[19. Oktober 2006 um 00:24]
Zitat: Nun ja, es könnte ja doch auch sein, daß nicht alle Anzündmittel gleich sind, so kann ja jeder Streichhölzer ohne Erlaubnis kaufen (gibt's ja schließlich auch in fast jedem Supermarkt ), aber für bestimmte elektrische Anzünder braucht's dann vielleicht doch die o.g. Erlaubnis. Selbstverständlich ist's mir weit lieber, wenn dem nicht so ist. Das macht das Leben wenigstens ein bißchen einfacher. Übrigens, wo wir gerade dabei sind: Was bedeutet eigentlich das "ZZE-" in "ZZE- nicht sprengkräftig"? Soweit ich mich erinnere, wird algemein zwischen Zündern (machen einen Bums) und Anzündern (machen nur 'ne Flamme) unterschieden und erstere kriegen wir nicht (brauchen wir ja auch nicht). Aber was bedeutet dann das "ZZE-"? Zitat: Nun ja, wenn selbst die Mitarbeiter der Behörden, die die Scheine ausstellen, sich da nicht immer ganz sicher sind, wie soll das ein (juristischer) Laie immer alles perfekt hinkriegen? Eine einfachere und klarere Gesetzgebung wäre da sicher hilfreich (wie auch in so vielen anderen Bereichen) Mit besten Grüßen, Alexander |
Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Berlin Verein: Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe (DERA) Beiträge: 2398 Status: Offline |
Beitrag 106314
[19. Oktober 2006 um 08:28]
(Ich hoffe, es war trotz des nur einen Smilies halbwegs klar, dass die "Rüge" nicht ganz ernst gemeint war...)
It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r) |
AlexanderM
Epoxy-Meister Registriert seit: Feb 2004 Wohnort: Düsseldorf Verein: FAR Beiträge: 238 Status: Offline |
Beitrag 106321
[19. Oktober 2006 um 14:01]
Zitat: Ja, klar, hab ich auch so verstanden Trotzdem wüste ich gerne, was das "ZZE-" denn bedeutet. Nächste Woche habe ich nämlich einen Termin mit dem Ordnungsamt (Schein muß bald verlängert werden) und vielleicht werde ich das dann dort selber gefragt. Dann wär's schon gut, wenn mir dazu was schlaues einfiele Abgesehen bin ich einfach neugierig, kennst mich ja. Beste Grüße, Alexander |
AlexanderM
Epoxy-Meister Registriert seit: Feb 2004 Wohnort: Düsseldorf Verein: FAR Beiträge: 238 Status: Offline |
Beitrag 106322
[19. Oktober 2006 um 14:09]
Ich nehme die Frage zurück, hab's nämlich gerade selber gefunden:
Laut "Erste Verordnung zum SprengG" in der Fassung vom 31. Januar 1991 (eine neuere hab ich leider nicht, kann man die irgendwo herunterladen?) handelt es sich bei ZZE um das Zeichen für "Elektrische Brückenzünder" Also doch nix spannendes Egal, trotzdem alles Gute, Alexander |
AlexanderM
Epoxy-Meister Registriert seit: Feb 2004 Wohnort: Düsseldorf Verein: FAR Beiträge: 238 Status: Offline |
Beitrag 106408
[20. Oktober 2006 um 21:57]
Heute habe ich per Zufall auf Wikipedia folgendes gefunden:
Zitat: Das könnte dann erklären, warum es in T2-Scheinen, die vor 2004 ausgestellt wurden für Brückenzünder eine Erlaubnis eingetragen ist. Wenn jemand seinen T2 erst nach 2004 gemacht hat, steht's dann da nicht mehr extra drin? Das heißt ja, daß nicht immer nur alles verschärft wird, sondern auch mal etwas freigegeben wird. Freut sich Alexander |