Peter
alias James "Pond"
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Es muß an der Jahreszeit liegen, da treibt mich folgende Überlegung um: der Held 1000, der hat rund 13g Treibstoff und keine Verzögerung, oben kommt die blanke Flamme raus. Das ist Zutat Nr. 1.
Dann gibt es einfache Leuchtkugeln, für Schreckschußpistolen. Die sind unten offen und werden vom Feuerstrahl der Patrone gezündet. Die LK wiegt 3,8g, davon sind vielleicht 3,4g Pyromasse. Das ist Zutat Nummer 2.
Gedankenexperiment: wenn ich diese Leuchtkugel einfach oben auf den Held1000 stelle, dann haben die beiden freundlicherweise den gleichen Durchmesser. Also könnte man sie mit etwas Isolierband ganz primitiv befestigen.
Der Held1000 selbst bekommt drei Leitflächen mit Sekundenkleber angepappt(Balsa, ABS..) Nix besonderes, schlichtweg mit der Schere bzw. Balsamesser grob zurechtgeschnitten. Soll ja keinen Designwettbewerb gewinnen. Ach ja, außerdem kriegt er noch ein Leitröhrchen.
Wenn ich das Ding dann zünde, dann habe ich keines von beiden irgendwie verändert. Jedes wird bestimmungsgemäß verwendet, denn der Held1000 fliegt und die Leuchkugel leuchtet, ganz artgemäße Haltung.
Ich habe nicht einmal die T1 Grenze überschritten, denn 13,0 + 3,4 = <20g. Sollte ich das am Silvesterabend im eigenen Garten starten, dann darf man auch vom Einverständnis des Grundstückeigentümers ausgehen.
Ist das also eine legale Sache, oder hat sie einen Haken? Und wenn ja, welchen?
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Neil
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Mmmmh,
wenn der Motor zweckgemäß benutzt wird, so ist das ganze dann ein Modell. Von Modellen darf man aber nichts abschießen. Darf man Modelle nachts starten? Was ist mit dem Bergungssystem?
Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.
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Peter
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Zitat: Original erstellt von Neil: Was ist mit dem Bergungssystem?
Bei so einem Fliegengewicht wird das m.E. nicht benötigt. Es gibt ja auch kleine Estes Modelle, die einfach so herunterfallen. Die "echten" Feuerwerksraketen mit ihrem Stab sind jedenfalls schwerer und damit "gefährlicher" (man soll die Gefahr allerdings nicht übertreiben), sie kommen aber auch ohne was runter.
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Tom
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Naja, meiner Meinung nach ist der Motor nicht im Sinne des Raketenmodellbau dann eingesetzt, sondern eher im Gedanken an ein Feuerwerk ....
Das würde heißen, daß der Held 1000 nicht seiner Zulassung entsprechend eingesetzt wird.
hmmm... die Frage ist ob man eine solche rakete als Odd-Roc bezeichnen kann ...
Tom
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Peter
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Zitat: Original erstellt von Tom: Das würde heißen, daß der Held 1000 nicht seiner Zulassung entsprechend eingesetzt wird.
Kann man den Text solcher Zulassungen irgendwo abrufen? Würde mich doch glatt interessieren. Vielleicht läßt der Wortlaut es zu, daß Raketenmodelle eine optische Gipfelpunktsanzeige auslösen können?
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Rolf
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1) Tom hat recht. Zunächst: Raketenmotore sind bestimmungsgemäß zu verwenden. -> Ganz klarer Verstoß, was einen Verfall der Zulassung (BAM PT1...) zur Folge hat! Aber: 2) Leuchtkugel ist nach PM1 (pyrotechnische Munition) zugelassen mit der Auflage: "Nur aus zugelassene Waffen abschießen". Ganz klarer Verstoß nach der Zulassungsbestimmung, daher erlischt die Zulassung! 3) Durch das Aufkleben verändere ich den pyrotechnischen Gegenstand (gilt also auch für Feuerwerksraketen der Klasse II) und ist ohne Herstellerschein sowieso verboten. 4) Durch den Verfall einer Zulassung wird aus dem gesamten Teil ein pyrotechnischer Gegenstand der Klasse IV. Und ohne Erlaubnis steht man jetzt schon mit einem Fuß im Gefängnis. Also beim Aufpäppln von Feuerwerkskörpern beachten! Gilt übrigens auch für das Anbringen einer Zündpille an Feuerwerkskörper der Klasse I-III. Wenn man sie allerdings daneben legt...
Ist schon ein Kreuz mit dem SprengG. Aber dafür macht man ja die Fachkunde...
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Neil
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Hi,
3) Durch das Aufkleben verändere ich den pyrotechnischen Gegenstand (gilt also auch für Feuerwerksraketen der Klasse II) und ist ohne Herstellerschein sowieso verboten.
Ich habe mal Motoren in einer Rakete eingeklebt. Habe ich da jetzt gegen das gesetz verstoßen?
Bis dann.
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Rolf
Epoxy-Meister
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Zitat: Original erstellt von Neil: Ich habe mal Motoren in einer Rakete eingeklebt. Habe ich da jetzt gegen das gesetz verstoßen?
Ha, gut aufgepaßt ! Leider ist hier das Gesetz wieder mal so gummimäßig auslegbar... also genaugenommen wird es nichts machen, solange die einwandfreie Funktion gewährleistet bleibt. Aber wenn Dir jemand an den Karren fahren will, schauts anders aus. Viele Gesetze verursachen viel Schwachsinn. Na ja, am besten denkt man nicht drüber nach.
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Peter
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Zitat: Original erstellt von Rolf: Durch das Aufkleben verändere ich den pyrotechnischen Gegenstand (gilt also auch für Feuerwerksraketen der Klasse II) und ist ohne Herstellerschein sowieso verboten.
Da drängt sich noch folgende Frage auf, auch im Hinblick auf Neil´s Kommentar "..von einem Modell darf man nichts abschießen".
Wie also verhält es sich dann mit Mehrstufenraketen? "Schieße" ich nicht die zweite Stufe von der ersten ab? Verändere ich bereits die Unterstufe durch aufbauen der Oberstufe unzulässig?
Und wenn das doch erlaubt sein sollte, wieso darf ich die Oberstufe nicht auch von einem Modellflugzeug aus starten? Wär doch quasi ein Hybrid der besonderen Art, mit luftatmendem Verbrennermotor unten und Raketenantrieb oben..
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Neil
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Hi,
Wie also verhält es sich dann mit Mehrstufenraketen? "Schieße" ich nicht die zweite Stufe von der ersten ab? Verändere ich bereits die Unterstufe durch aufbauen der Oberstufe unzulässig?
nur gut das du schießen in Anführungszeichen geschrieben hast. Um auf eine ältere Diskussion zu verweisen, müßte es ja starten sein.
Es gibt auch die Vorgabe, das man nichts von einem FLugzeug abwerfen darf. Wie sieht das den dann mit Huckepack aus? Mein Bruder und ich sind mal auf die Idee gekommen eine B-29 mit X-1 zu bauen. Die B-29 schleppt die X-1 auf 50m Höhe. Diese wird dann abgeworfen oder fallen gelassen. Im Gleitflug sollte dann der Raketemotor zünden.
Ich denke mir aber, dass man das wegen den Gesetzen garnicht machen darf .
Zweistufige Raketen darf man doch nur mit T2-Schein fliegen oder? Da bleibt dann nur noch die Frage nach dem starten oder abwerfen von Flugmodellen.
Bis dann.
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