Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Verwirrt von Ce Zulassung 75g und so???
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Peter

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Peter

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Beitrag 69469 [Alter Beitrag28. Februar 2005 um 11:22]

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Zitat:
Original geschrieben von Oli4
Aber es gibt ja auch SU von AT die <20g Treibmittel sind. Die wären dann, sofern die das Baumustergedöns irgendwo in der EU erlangt haben (nicht jede BAM-ähnliche Behörde ist auch so teuer wie die BAM!) für jeden T1er frei verwendbar.

Hab ich da etwas falsch verstanden? Die erwähnten AT SU Motoren mit weniger als 20 Gramm liegen eben wegen ihres Treibstoffgewichts im Hoheitbereich der BAM und haben somit nichts von einer EU Baumusterzulassung (es sei denn, der EU Gesetzgeber ändert da mal was)?
oliver

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oliver

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Beitrag 69470 [Alter Beitrag28. Februar 2005 um 11:39]

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Hi Oli4,

es gibt meines Erachtens kein Baumustergedöns <= 20gr. ! Hier sagt die EU dies sei Pyrotechnik und damit im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen EU-Landes. Habe ich aber alles schon mal hier geschreiben.

ciao
Oliver

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Stefan Wimmer

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Stefan Wimmer

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Beitrag 69509 [Alter Beitrag28. Februar 2005 um 21:18]

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Zitat:
Original geschrieben von Oli4


Das ist richtig! Aber es gibt ja auch SU von AT die <20g Treibmittel sind. Die wären dann, sofern die das Baumustergedöns irgendwo in der EU erlangt haben (nicht jede BAM-ähnliche Behörde ist auch so teuer wie die BAM!) für jeden T1er frei verwendbar.


...aber nur, wenn jemand für Deutschland die Einstufung in T1 beantragt (und bezahlt) hat.

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Beitrag 69510 [Alter Beitrag28. Februar 2005 um 21:24]

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Zitat:
Original geschrieben von oliver
Hi Oli4,

es gibt meines Erachtens kein Baumustergedöns <= 20gr. !


Genau. Die EU-Richtlinie macht überhaupt keine Angaben bzw. Unterscheidungen mit der Masse der Explosivstoffe bzw. Motoren. Sie bezieht sich einfach nur auf die UN-Nummern für Raketenmotoren.

Zitat:
Hier sagt die EU dies sei Pyrotechnik und damit im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen EU-Landes.

Leider nein. Die EU sagt leider zu unseren "Kleinantrieben" gar nichts sondern wirft sie über die schon erwähnten UN-Nummern mit allen anderen Raketenmotoren in einen Topf. Nur die Feuerwerksraketen sind von der Regelung ausgenommen, weil die eine andere UN-Nummer (eben die für Feuerwerk) haben. Die gelten dann auf Grund von nationalen Regelungen als Pyrotechnik.

Daß die BAM uns zuliebe Raketenmotoren <75g zur Pyrotechnik rechnet hat einen anderen Hintergrund (und wird von EU-Recht eigentlich nicht gedeckt - Psst! Nicht weitersagen!) - wir hätten sonst keine Ausnahmebewilligungen mehr bekommen können, da das EU-recht sowas nicht vorsieht.

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Rocketboy25

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Beitrag 69513 [Alter Beitrag28. Februar 2005 um 21:47]

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Daher dann auch die 75g-> wie früher bei den FW-Raketen KlasseIII .

Abstürzende Einbauten:#43251
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Beitrag 69802 [Alter Beitrag04. März 2005 um 15:43]

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Gibt es eigentllich T1-Motoren (also <20g) die irgendwo im europäischen Ausland eine EU Baumusterzulassung bekommen haben, die aber seitens der BAM nicht zugelassen sind? Und falls ja: Was passiert, wenn man sie einführen und hier benutzen würde?
Tom

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Beitrag 69884 [Alter Beitrag05. März 2005 um 14:12]

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Zitat:
Original geschrieben von Peter
Gibt es eigentllich T1-Motoren (also <20g) die irgendwo im europäischen Ausland eine EU Baumusterzulassung bekommen haben, die aber seitens der BAM nicht zugelassen sind? Und falls ja: Was passiert, wenn man sie einführen und hier benutzen würde?



Weitere Frage, auch wenn ich vom Kernthema ein wenig abweiche:

Was gibt es derzeit überhaupt auf dem europäischen Markt ?
Es wird gemunkelt, dass selbst bei AT ein Lieferengpass nach EU besteht.
Wie ist denn die generelle Lage (abgesehen von allen Zulassungen) ?

Gruss
Tom
oliver

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Beitrag 69904 [Alter Beitrag05. März 2005 um 16:05]

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Zitat:
Was gibt es derzeit überhaupt auf dem europäischen Markt ?



Hi Tom,

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aber wie gesagt alle ausser A-D und BC-Motoren ohne Zulassung !

ciao
Oliver

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