Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Verwirrt von Ce Zulassung 75g und so???
Du kannst keine neue Antwort schreiben
Seiten (2): [1] 2 »

Autor Thema 
Neil

99.9% harmless nerd


Administrator

Neil

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Delft

Verein: SOLARIS

Beiträge: 7776

Status: Offline

Beitrag 69336 , Verwirrt von Ce Zulassung 75g und so??? [Alter Beitrag26. Februar 2005 um 04:04]

[Melden] Profil von Neil anzeigen    Neil eine private Nachricht schicken   Neil besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Neil finden

Hi,

ich bin ein bißchen verwirrt gewesen und Oliver konnte mir etwas weiter helfen. Es geht um folgendes:

Aerotech oder andere Motoren aus dem Ausland per CE zulassen.
CE ist für Explosivstoffe gedacht. Motoren >75g sind sowas.
<75g sind pyrotechnisch und dafür ist weiterhin die BAM zuständig.
Das bedeutet also, das nur Motore >75g mit einer CE Zulassung für uns ohne Probleme mit T2 zu fliegen sind. Alle anderen Motore <75g fallen weg und können nur mit BAM Ausnahme auf Flugtagen geflogen werden.

Das alles ist soweit nicht schlimm für diejenigen die einen T2-Schein haben. Aber was machen die T1 die gerne einen Aerotech mal fliegen möchten. Die müssen dann bis zu einem Flugtag warten.
Ich habe daher den Eindruck, das CE nur etwas für T2 bringt und nicht dem Nachwuchs zu gute kommt.
Vielleicht kann einer mal kurz darstellen was für Motore das betreffen und deren Leistung. Ist das dann schon L1 oder L2? aber bitte last die Leveldiskussion hier raus. Ich will die Angabe nur für die Leistung haben damit ich sehe wo wir dann stehen mit unseren Möglichkeiten.

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


J.Boegel

Seelsorger


Supervisor

J.Boegel

Registriert seit: Mai 2003

Wohnort: Kassel Hessen

Verein: RMV; Solaris

Beiträge: 1282

Status: Offline

Beitrag 69339 [Alter Beitrag26. Februar 2005 um 10:33]

[Melden] Profil von J.Boegel anzeigen    J.Boegel eine private Nachricht schicken   J.Boegel besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von J.Boegel finden

Moin,

ich meine der größte 75er ist ein G80.

Zitat:
Das alles ist soweit nicht schlimm für diejenigen die einen T2-Schein haben. Aber was machen die T1 die gerne einen Aerotech mal fliegen möchten. Die müssen dann bis zu einem Flugtag warten.



Sorry, aber dahinter verstehe ich den Sinn jetzt net so ganz.

Für einen T1er ist eh bei > 20g. Feierabend, ob nun ein AT(od.Sonstige) 21, 35, 74, 76 gramm Treibmittel enthält ist doch dabei egal.
T1 u. T2 wird doch nur an der Treibladungsmenge reguliert (ok, Cluster, Stufen) und net an der Art der Motorenzulassung confused confused confused

Wenn ein T1er einen größeren Motor fliegen will und er hat gerade keinen T2 Inhaber in der Nähe wird ihm außer einem Flugtag wohl net viel übrigbleiben.

Btw: Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe sind Motoren die mehr als 75 gramm Treibmittel haben nicht von der BAM zuzulassen, sondern es "genügt" eine CE Zulassung.
Ist das so jetzt richtig?

Das wird mittlerweile sehr undurchsichtig weil jeder was anderes erzählt und einige wieder mal meinen sich ausschweigen zumüssen.

Gruß Jens

Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen.
Neil

99.9% harmless nerd


Administrator

Neil

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Delft

Verein: SOLARIS

Beiträge: 7776

Status: Offline

Beitrag 69340 [Alter Beitrag26. Februar 2005 um 10:39]

[Melden] Profil von Neil anzeigen    Neil eine private Nachricht schicken   Neil besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Neil finden

Hi,

ich rede von Aerotech unter 20g. Die müßten wenn wir das Motorenangebot für T1 erhöhen wollen von der BAM zugelassen werden.
Ich habe es so verstanden wie geschrieben. Ab 75g ist es Explosivstoff und es kann eine CE geben. Evtl. ist ja das auch der Grund warum die BAM nichts größeres für eine Ausnahme gehnemigt, weil es icht deren Schaffensbereich mehr ist.
Aber wie gesagt, ich bin verwirrt und wünsche mir von irgendwo her Aufklärung. Ich will nicht noch mehr verwirren.

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


J.Boegel

Seelsorger


Supervisor

J.Boegel

Registriert seit: Mai 2003

Wohnort: Kassel Hessen

Verein: RMV; Solaris

Beiträge: 1282

Status: Offline

Beitrag 69341 [Alter Beitrag26. Februar 2005 um 10:56]

[Melden] Profil von J.Boegel anzeigen    J.Boegel eine private Nachricht schicken   J.Boegel besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von J.Boegel finden

Zitat:
Original geschrieben von Neil
Hi,

...ich rede von Aerotech unter 20g. Die müßten wenn wir das Motorenangebot für T1 erhöhen wollen von der BAM zugelassen werden.





Ok, nu hab ich geblickt was Du meinst, bin noch net ganz wach fg

gruß Jens

Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen.
oliver

SP-Schnüffler

oliver

Registriert seit: Jan 2002

Wohnort: 89250 Senden

Verein: SOLARIS-RMB;T2; Tripoli #09637

Beiträge: 897

Status: Offline

Beitrag 69343 [Alter Beitrag26. Februar 2005 um 12:04]

[Melden] Profil von oliver anzeigen    oliver eine private Nachricht schicken   Besuche oliver's Homepage    Mehr Beiträge von oliver finden

Hi Neil,

zu sage die CE-Zulassung bringt nur etwas für T2-Scheininhaber ist nüchtern betrachtet natürlich so richtig. Dies resultiert aber aus der Abstufung <75gr.>75gr. Folglich ist es auch richtig, dass die Motoren für den T1-Bereich über die BAM zugelassen werden müssen.

Ich habe mal auf der Seite von AeroTech nachgeschaut, und auch hier gibt es Motoren die <=20gr. Treibsatzmasse haben. Diese sind aber sogenannte Reloads für das 18mm und 24mm Gehäuse. Hier bin ich nun aber überfragt wie Reloads gesetzlich gehandhabt werden, sprich gehören diese noch zum T1-Bereich ?

Schaut man nun auf die NAR-Motorenliste, so sieht man, dass gerade im SingleUse-Bereich zwei Motoren zur Zulassung eingereicht wurden die <=20gr. Treibsatzmasse haben. Wie da aber gerade der Stand der Dinge ist kann ich leider nicht erkennen.

Im Reloadbereich sind derzeit folgende Motoren erhältlich : D13, D24
Für den SU-Bereich geplant : D21, E30
Für den Reloadbereich geplant : D15, D24, E16, E23, E28,

ciao
Oliver

Die kürzesten Wörter, nämlich 'ja' und 'nein' erfordern das meiste Nachdenken.
- Pythagoras -

Modellbau-Factory
Neil

99.9% harmless nerd


Administrator

Neil

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Delft

Verein: SOLARIS

Beiträge: 7776

Status: Offline

Beitrag 69344 [Alter Beitrag26. Februar 2005 um 12:09]

[Melden] Profil von Neil anzeigen    Neil eine private Nachricht schicken   Neil besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Neil finden

Hi,

Zitat:
Im Reloadbereich sind derzeit folgende Motoren erhältlich : D13, D24
Für den SU-Bereich geplant : D21, E30
Für den Reloadbereich geplant : D15, D24, E16, E23, E28,



Sind das alle noch von derMasse her <20g also T1 Motore? Das wäre doch eine ordentliche Pallette.
Ich denke es wird bei der Zulassung über BAM ein Problem mit dem Delay geben. Da muss man ja doch noch erdentlich basteln an so einem Motor.

Als Fazit kann man also ganz nüchtern sagen, das wir T2ler uns freuen können, die T1 wahrscheinlich nichts neues bekommen werden.

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


oliver

SP-Schnüffler

oliver

Registriert seit: Jan 2002

Wohnort: 89250 Senden

Verein: SOLARIS-RMB;T2; Tripoli #09637

Beiträge: 897

Status: Offline

Beitrag 69349 [Alter Beitrag26. Februar 2005 um 13:12]

[Melden] Profil von oliver anzeigen    oliver eine private Nachricht schicken   Besuche oliver's Homepage    Mehr Beiträge von oliver finden

alle Motoren sind <= 20gr. Treibsatzmasse und haben standardmäßig bis zu vier Delayzeiten.

ciao
Oliver

Zitat:
Ich habe mal auf der Seite von AeroTech nachgeschaut, und auch hier gibt es Motoren die <=20gr. Treibsatzmasse haben. Diese sind aber sogenannte Reloads für das 18mm und 24mm Gehäuse. Hier bin ich nun aber überfragt wie Reloads gesetzlich gehandhabt werden, sprich gehören diese noch zum T1-Bereich ?


Die kürzesten Wörter, nämlich 'ja' und 'nein' erfordern das meiste Nachdenken.
- Pythagoras -

Modellbau-Factory
Stefan Wimmer

Grand Master of Rocketry


Moderator

Stefan Wimmer

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Berlin

Verein: Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe (DERA)

Beiträge: 2398

Status: Offline

Beitrag 69401 [Alter Beitrag27. Februar 2005 um 14:39]

[Melden] Profil von Stefan Wimmer anzeigen    Stefan Wimmer eine private Nachricht schicken   Besuche Stefan Wimmer's Homepage    Mehr Beiträge von Stefan Wimmer finden

Zitat:
Original geschrieben von J.Boegel
T1 u. T2 wird doch nur an der Treibladungsmenge reguliert (ok, Cluster, Stufen) und net an der Art der Motorenzulassung confused confused confused

...nicht ganz!
Nicht nur Du wirfst hier immer wieder Äpfel und Zwetschgen in einen Korb.
Die ganze EU-Mimik ist primär eine wettbewerbsrechtliche Sache. Wer irgendwo in der EU nach den harmonisierten Richtlinien irgendwas zugelassen hat (sein's nun Kirschbonbons oder Explosivstoffe), dem kann man es nicht mehr verwehren, die Dinge EU-weit in den Vertrieb zu bringen. Und für Explosivstoffe (zu denen leider alle Raketenmotoren dazugezählt werden) gibt es hierfür eben diese harmonisierte EU-Baumuster-Zulassung. Hat die irgendwer mal in der EU z.B. für AT-Motoren machen lassen (d.h. dafür kräftig bezahlt), so kann er die Motoren EU-weit in den Handel bringen.

So weit - so schön, der Handel ist nun also EU-weit geregelt. Für die VERWENDUNG kommen aber wieder die einzelnen Staaten ins Spiel, denn hier haben sie sich die Hoheit bewahrt. Das heißt also, auch wenn z.B. die ATs irgendwann mal eine EU-Baumusterzulassung haben sollten, kann es durchaus sein, daß der Schwede mit seinem legal erworbenen AT-Motor am Sonntagnachmittag mal eben auf's Feld geht um eine Rakete fliegen zu lassen (falls deren nationalen Regeungen dies so hergeben), der dt. Michel aber weiterhin für seinen ebenfalls legal erworbenen AT ggf. einen T2-Schein und eine rechtzeitig beantragte Aufstiegerlaubnis braucht.

Ich wiederhole nochmal: Die Verwendung wird weiterhin national (und damit wahrscheinlich EU-weit höchst unterschiedlich) geregelt.

Und weil es bei uns noch zusätzlich die Einteilung in T1/T2 gibt, welche speziell für T1 eben die Zugänglichkeit und die Verwendung nochmal drastisch vereinfacht (keine extra Aufstiegserlaubnisse, vereinfachte Lagerung etc.) steht es natürlich jedem Zulassungsinhaber frei, für Deutschland ggf. zusätzlich noch die Einstufung einer gewissen Untermenge der EU-zugelassenen Motoren in die Klasse T1 vornehmen zu lassen (und wiederum zu bezahlen). Falls es änliche Regelungen in anderen EU-Ländern gibt, kann er es natürlich aus dort so halten. In jedem Fall wird aber die entsprechende nationale Stelle die Einteilung vorzunehmen haben (und bezahlt haben wollen).

Das ganze ist also immer ein Rechenbeispiel für den Zulassenden, welcher ja irgendwann doch mal ein wenig betriebswirtschaflich herangehen, und die anfallenden Kosten mit den zu erwartenden Einahmen aufrechnen muß. Und da kommen dann eben auch wir als Enduser in die Kalkulation: Werden wir dann auch brav die etwas teureren Motoren bei dem/den Händler/n kaufen, die die Extrakosten auf sich genommen haben, oder muß er(müssen die damit rechnen, daß dann viele den Weg über die grüne Grenze nehmen werden um ein paar Euros zu sparen? (Ist zwar illegal, strafbar etc. aber man kennt das ja auch bei Schnaps, Zigaretten und so...)
Und jetzt ratet mal, warum die Zulassungssuchenden bei den EU-Stellen dermaßen Schlange stehen.... - ähhhh?...
angel



(Und das mit den 75g kommt von woanders her (Stichwort Ausnahmebewilligungen), das habe ich aber schon mal in einem anderen Thread dargelegt).

It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
Christian S.

Überflieger

Christian S.

Registriert seit: Sep 2003

Wohnort: Köln

Verein: Solaris-RMB / TRA #11159 L1

Beiträge: 1023

Status: Offline

Beitrag 69406 [Alter Beitrag27. Februar 2005 um 15:33]

[Melden] Profil von Christian S. anzeigen    Christian S. eine private Nachricht schicken   Besuche Christian S.'s Homepage    Mehr Beiträge von Christian S. finden

Nur noch kurz zu den kleinen AT-Reloads unter 20 Gramm: Hier geht es m.E. um Wiederladen, das keinesfalls unter T1 fällt. Selbst bei T2 ist das Wiederladen ja ein eigener Genehmigungsbestandteil.

Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit... burnout
Oli4

Überflieger

Oli4

Registriert seit: Sep 2000

Wohnort: Fulda

Verein: AGM e.V., TRA #9082 L2

Beiträge: 1598

Status: Offline

Beitrag 69465 [Alter Beitrag28. Februar 2005 um 10:28]

[Melden] Profil von Oli4 anzeigen    Oli4 eine private Nachricht schicken   Besuche Oli4's Homepage    Mehr Beiträge von Oli4 finden

Zitat:
Original geschrieben von Christian S.
Nur noch kurz zu den kleinen AT-Reloads unter 20 Gramm: Hier geht es m.E. um Wiederladen, das keinesfalls unter T1 fällt. Selbst bei T2 ist das Wiederladen ja ein eigener Genehmigungsbestandteil.



Das ist richtig! Aber es gibt ja auch SU von AT die <20g Treibmittel sind. Die wären dann, sofern die das Baumustergedöns irgendwo in der EU erlangt haben (nicht jede BAM-ähnliche Behörde ist auch so teuer wie die BAM!) für jeden T1er frei verwendbar.

cheers,
Oli4

AGM e.V., TRA #9082 L2

http://www.t-rocketry.de - "Speak low, speak slow and don´t talk too much." - John Wayne

Seiten (2): [1] 2 »
[Zurück zum Anfang]
Du kannst keine neue Antwort schreiben