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Turambar

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Turambar

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Beitrag 77934 , Starten in Österreich? [Alter Beitrag17. Juni 2005 um 22:57]

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Hallo,
Ich bin ein blutiger Anfänger, habe eigentlich noch nicht einmal ein Starter-Set, weil ich mich vorher genauer über die Produkte und die Gesetzeslage informieren wollte...

Zu meiner Frage:

Darf ich mit einer T1 Rakete ( C 6 3 ist T1 oder?) und der erlaubnis des Startplatzbesitzers meine Rakete schon starten, oder muss ich eventuell noch andere Dinge beachten?

In der nähe ist kein Flughafen, ich wohn mitten in der Pampa, und ich wüsste auch nichts von einer Luftstrasse die ich evtl. kreuzen würde.

Muss ich noch andere Faktoren(Rechtliche, etc.) beachten oder wars das schon?
Ich habe leider nur regelwerke der Schweiz und teilweise deutschland gefunden, in Österreich ist noch nicht viel von Raketenbau zu bemerken, was man auch daran erkannt dass es nur einen Händler gibt -_-

Ich bin 15, es reicht doch beim Start wenn mein Vater daneben steht und dabei zuschaut, oder? ^^

Danke im voraus für die Hilfe,
Turambar

Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme zu lösen: Die Schwerkraft und der Papierkrieg.
Mit der Schwerkraft wären wir fertig geworden.
- Wernher Freiherr von Braun

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Beitrag 77935 [Alter Beitrag17. Juni 2005 um 23:30]

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Hi,

in Österreich sind Raketenmotoren im Pyrotechnikgesetz nicht gesondert reglementiert. Es gibt auch kein T1 und T2. Jedoch dürfen pyrotechnische Gegenstände (abgesehen von Kl. I Feuerwerk) nur von Personen ab 18 Jahren verwendet werden. Auch wenn es nicht explizit im Gesetz drinnen steht, kannst du davon ausgehen das die Gerichte das auch bei Raketenmotoren so sehen werden. Wenn dein Vater anwesend ist, und der Start unter seiner Verantwortung stattfindet sollte das aber, vor allem bei den kleinen Schwarzpulvertreibsätzen (bis ca. D), kein Problem sein.

Ein anderes Problem ist aber der Luftraum. Ohne Freigabe sind meines Wissens nach nur Starts bis zu einer Höhe von 150m erlaubt. In der Nähe von Flughäfen etc. sind sie natürlich generell verboten.


Gruß
Reinhard
Turambar

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Beitrag 77964 [Alter Beitrag18. Juni 2005 um 16:31]

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Naja dass in Österreich mal wieder nix genaues steht war ja schon fast klar -_-

Also kein Problem solange nicht die 150m überschritten werden.
Du weist nicht zufällig wo ich so eine Freigabe bekommen kann?

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Beitrag 77965 [Alter Beitrag18. Juni 2005 um 16:40]

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Hi,

die Genehmigung bekommst du von der Austrocontrol. So eine Einzelstartgenehmigung ist aber kostspielig. Leider weiß ich keine genauen Zahlen. Wie die Situation bei Dauerstartgenehmigungen ist, ist mir leider auch nicht bekannt.

Gruß
Reinhard
Turambar

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Beitrag 77969 [Alter Beitrag18. Juni 2005 um 18:40]

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kosten tuts auch noch was, das motiviert einen ja richtig xD
dann sollte ich wohl zu große flughöhen vermeiden..

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Beitrag 78232 [Alter Beitrag22. Juni 2005 um 15:45]

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hmmm hab da grad mit nem gedanken gespielt..

theoretisch könnte ich in Ö also auch > D Motoren verwenden, solange die teile nich höher als 150m fliegen
genauso verhält es sich mit clustern

ist irgendwie krass o_O

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Beitrag 78248 [Alter Beitrag22. Juni 2005 um 19:18]

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Sorry... in Österreich sind zwar größere Treibsätze erlaubt (bis 50gr. SP ohne schein), aber Clustering ohne Sprengschein ist nicht erlaubt.

Meines Wissens gibt es sowas wie eine T2 hier nicht, nur den vollen Sprengschein, allerdings müsste im zuge der EU-Harmonisierung ein deutscher T2 hier anerkannt werden. (Auskunft der Behörden)

SP ist hier übrigens frei ab 18 zu erwerben. Also kein Problem mit Hybridantrieben, welche natürlich auch hier unreglementiert sind.

Flughöhe ist auf den unkontrollierten Luftraum begrenzt.. Ein Flugverein kann dir a sicher auskunft geben.

Allerdings sind all diese Aussagen stark Amtsinterpretativ.

Gruß,
Thomas

Und damit treibe ich mich selbst in den Ruin!!!
Reinhard

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Reinhard

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Beitrag 78260 [Alter Beitrag22. Juni 2005 um 21:01]

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Hi,

Zitat:
Original geschrieben von LaCroix
Sorry... in Österreich sind zwar größere Treibsätze erlaubt (bis 50gr. SP ohne schein), aber Clustering ohne Sprengschein ist nicht erlaubt.


die 50gr Grenze bezieht sich auf pyrotechnische Gegenstände für Unterhaltungszwecke (Kl. II), auf gut Deutsch: Feuerwerk. Dieser Abschnitt des Pyrotechnikgesetzes ist aber auf Raketenmotoren (Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke) nicht anwendbar. Zum Glück, sonst dürften wir mit Motoren die zwischen 50gr. und 250gr. Treibmittel (wäre dann Kl. III) enthalten nur bis 100m fliegen, bzw. bei Motoren über 250gr (~Kl. IV) nur bis 200m. Wie das geht soll mir mal einer zeigen wink. Außerdem würde man dann für einen Cluster auch einen "Feuerwerkerschein" (Kl. III oder IV) brauchen, keinen Sprengschein.

Unsere Hobbymotoren werden im Gesetz überhaupt nicht erwähnt. Das war 1974 offensichtlich noch kein Thema. Pyrotechnisch gesehen, bewegen wir uns also in einem unregulierten Bereich. Und das finde ich, so lange es hier keine nennenswerten HPR-Aktivitäten gibt, auch sehr gut so.

Gruß
Reinhard
Turambar

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Beitrag 78267 [Alter Beitrag22. Juni 2005 um 21:30]

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naja du musst nur die rakete schwer genug machen dann fliegt sie nicht höher

oder du machst nen würfel der fliegt auch nicht sonderlich hoch kann ich mir denken ^^

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Stefan
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Beitrag 78270 [Alter Beitrag22. Juni 2005 um 21:33]

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Zitat:
Original geschrieben von Turambar
naja du musst nur die rakete schwer genug machen dann fliegt sie nicht höher

oder du machst nen würfel der fliegt auch nicht sonderlich hoch kann ich mir denken ^^




was für ein Schwachfug ...
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