FabianH
Grand Master of Rocketry
Supervisor
Registriert seit: Okt 2003
Wohnort: Gevelsberg
Verein: Ramog, Solaris-RMB, FAR
Beiträge: 4123
Status: Offline
|
Also die MÜSSEN den asuweis, bzw. den Druchsuhcungsbeschluß zeigen, denn sonst könnte jeder kommen! Also ganz ehrlich, aber da wäre es bei mir schon vorbei, einfach Tür zumachen, bis die den wisch an die Scheibe halten, wenn ich mit Nachbar hund vor irgendeine Tür gehe, und sage ich möchte gerne das Haus durchsuchen, dann würde man mich doch auchnicht reinlassen!? Un selbst wenn die die Tür oder was demoliert/aufgebrochen hätten, solange die dir den wisch nicht vorgelegt haben, dürfen die dafür aufkommen. Eine Uniform oder ähnliches kann sich jeder im Requisitenbedarf für das theater oder den Film besorgen, das wissen die genauso, nur die denken halt sie könnten alles, ist leider oft so.
Mfg fabian
|
tr0815
Raketenbauer
Registriert seit: Jan 2005
Wohnort: Dresden
Verein: SOLARIS-RMB e.V.
Beiträge: 168
Status: Offline
|
Zitat: Als sie die Dienstausweise und danach den Durchsuchungsbeschluß von den "Zivilisten" verlangte (schaut viele Krimis), wurde ihr gesagt: "wenn Sie uns nicht 'reinlassen verschaffen wir uns gewaltsam Einlass". (!!!!!!! "Grundrechte" ???)
@Beniko Hatten die den Schein dabei? Oder nicht? Zitat: Die einzige liberale Lösung ist NOCH unser T2 Schein... doch wie lange noch ?
@Tom Die Frage ist, was liberal ist! Wenn Du den T2-Schein hast, braucht die Behörde keinen Durchsuchungsbeschluß, da die Unverletztlichkeit des Wohnraums außer Kraft gesetzt ist. Die Frage ist, was passiert, wenn man bei einer Breitbandaktion mit unter die Verdächtigen gerät? - Läuft die Ermittlung wegen "Verstoß gegen SprengG" dann unter Vorsatz statt Fahrlässigkeit? - Gleichen LKA und zuständige Behörde nach SprenG (Ordnungsamt) ihre Daten vorher (oder regelmäßig) ab? Christoph
Geändert von tr0815 am 31. März 2006 um 07:50
|
Neil
99.9% harmless nerd
Administrator
Registriert seit: Aug 2000
Wohnort: Delft
Verein: SOLARIS
Beiträge: 7776
Status: Offline
|
Zitat: Wenn Du den T2-Schein hast, braucht die Behörde keinen Durchsuchungsbeschluß,
Das glaube ich nicht. Die dürfen sich zwar deine Lagerstätte anschauen kommen, aber sonst nichts. Wäre ja cool. Du hast den T2-Schein und die kommen dann und durchwühlen deine Wäscheschublade . Also Lagerstätte ist glaube ich soweit okay, aber wenn du nicht da bist, dann braucht auch kein anderer im Haus die rein zu lassen. In einem anderen Forum ist auch eine Diskussion über Hausdurchsuchungen. Das scheint wirklich wie eine Grippewelle um sich zu greifen. Gruß Neil
Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.
|
icepic
SP-Schnüffler
Registriert seit: Okt 2003
Wohnort: Schönaich
Verein: Solaris-RMB e.V.;TRA #10579 L2;T2
Beiträge: 834
Status: Offline
|
Zitat: Original geschrieben von Neil
Das glaube ich nicht. Die dürfen sich zwar deine Lagerstätte anschauen kommen, aber sonst nichts.
Laut Gesetz leider doch: § 31 Auskunft, Nachschau (1) Der Inhaber eines Betriebes, der mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht oder den Verkehr mit ihnen betreibt und die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen sowie Personen, die einer Erlaubnis nach § 27 bedürfen, haben der zuständigen Behörde die für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (2) Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume, Beförderungsmittel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen einzusehen. Die Beauftragten sind berechtigt, gegen Empfangsbescheinigung Proben nach ihrer Auswahl zu fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Überwachung erforderlich ist. Soweit der Betriebsinhaber nicht ausdrücklich darauf verzichtet, ist ein Teil der Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückzulassen. Der Auskunftspflichtige hat die Maßnahmen nach Satz 1 und 2 zu dulden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.(3) Der zur Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. (4) Die Absätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden auf Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie unbefugterweise mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr mit diesen Stoffen betreiben. Nur der Begriff "Tatsachen" dürfte recht dehnbar ausgelegt werden !!! Uli
Die Frage ob man den "neusten" PC hat, beantwortet man sich, wenn man links neben der SPACE-Taste schaut !!!!
|
Neil
99.9% harmless nerd
Administrator
Registriert seit: Aug 2000
Wohnort: Delft
Verein: SOLARIS
Beiträge: 7776
Status: Offline
|
Hi,
heißt das jetzt wirklich, das jede Ecke deiner Wohnung (auch die dreckige Unterwäsche) durchsucht werden darf?
Gruß
Neil
Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.
|
Gelöscht2
Epoxy-Meister
Registriert seit: Aug 2005
Wohnort:
Verein:
Beiträge: 213
Status: Offline
|
*gelöscht gem. BDSG*
|
Beniko
Epoxy-Meister
Registriert seit: Jan 2004
Wohnort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Verein: Solaris
Beiträge: 220
Status: Offline
|
@ tr0815 Ja, die hatten den Beschluß, aber die Frage meiner Frau danach war doch wohl berechtigt, sonst könnte ja jeder kommen!
Geändert von Beniko am 02. April 2006 um 16:21
M. f. G. Benedikt
|
Beniko
Epoxy-Meister
Registriert seit: Jan 2004
Wohnort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Verein: Solaris
Beiträge: 220
Status: Offline
|
@ Neil ja sie haben das gefunden, wonach sie gesucht haben :KNO3 und Sorbitol, in anderen EU-Ländern ist das nichts anderes als Dünger und Zuckerersatzstoff.
M. f. G. Benedikt
|
Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
Moderator
Registriert seit: Aug 2000
Wohnort: Berlin
Verein: Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe (DERA)
Beiträge: 2398
Status: Offline
|
Zitat: Original geschrieben von Beniko
...:KNO3 und Sorbitol, in anderen EU-Ländern ist das nichts anderes als Dünger und Zuckerersatzstoff.
...warum nicht auch hierzulande? Und Nagellackentferner ist Nagellackentferner und H2O2 ein Desinfektions- und Bleichmittel. Und wenn die geeignet miteinander verreagiert hundertmal einen Sprengstoff ergeben. Solange die getrennt im Haushalt vorliegen sollte doch bitte erstmal die harmlose Verwendungsart zu Grunde gelegt werden (oder findet die nächste HD-Welle bei allen Blondinen des Landes statt wg. Gefahr im Verzug und Terrorverdachts??). Auf jeden Fall werden Du und ggf. Dein Anwalt das sicher so darlegen.
Geändert von Stefan Wimmer am 02. April 2006 um 20:26
It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
|
Beniko
Epoxy-Meister
Registriert seit: Jan 2004
Wohnort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Verein: Solaris
Beiträge: 220
Status: Offline
|
Danke für das Mitgefühl "Die Hoffnung stirbt zuletzt"
M. f. G. Benedikt
|
|