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Ich...
...habe bereits eine Herstell-Erlaubnis.
...bin derzeit dabei, eine Erlaubnis zu erlangen.
...hätte Interesse an einer Erlaubnis
...wüsste nicht, wofür ich eine Erlaubnis bräuchte
...brauche keine Herstell-Erlaubnis

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srrocketry

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Beitrag 7278920 [Alter Beitrag10. Dezember 2010 um 11:32]

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Ich denke, man sollte den Schein so offen wie möglich Gestalten.
Auch bezüglich der Herstellung von Explosivstoffen...
Da sich das Gesetz bzw. die Formulierungen ständig ändern,
und unsere Treibsätze ja schon jetzt zum Teil als Explosivstoff gelten.

Was ich noch Extra hinzufügen würde ist die Herstellung von Zündern (Schnüren).
Für mich wäre es wichtig, schon vorhandene Treibsätze verändern zu dürfen.


Grüße, Markus
osmadie

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Beitrag 7278931 [Alter Beitrag11. Dezember 2010 um 01:33]

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Hi Markus,

die Zünder habe ich den Anzündladungen zugezählt, die gehören natürlich dazu. Auch das Bearbeiten von vorhandenen Treibsätzen ist bei einer derartigen Erlaubnis inklusive.

Gruß
Oliver

Der erste Schluck aus dem Becher der Wissenschaft führt zum Atheismus, aber auf dem Grund des Bechers wartet Gott.
Werner Heisenberg
srrocketry

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Beitrag 7279914 [Alter Beitrag11. Dezember 2010 um 23:55]

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Mal eine Frage:
Was ist für dich der Unterschied zwischen Treibladung und "Sprengstoff" ?

Ich nutze z.B. NC-Pulver zum Teil für meine Ausstoßladungen,
aber auch im Bergbau werden die kleinen Sprengladungen mit NC hergestellt.
Hier macht einzig und allein die Verdämmung den Unterschied.

Der Grad zwischen Treibladung und Sprengstoff ist recht schmal,
ein Ausschluss kann durchaus zu Schwierigkeiten führen.

Das mit den Zündern ist auch so ne Sache:
Zündladung ist sicher nicht für jeden Beamten ein E-Zünder wink


Grüße, Markus
Sniper_MC

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Beitrag 7281902 [Alter Beitrag12. Dezember 2010 um 15:04]

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Was spricht denn dagegen den schon vorhandenen Lehrgang der BG Chemie: "Explosivstoffseminar I Staatlich anerkannter Grundlehrgang für den Umgang mit – ausgenommen das Verwenden von – Explosivstoffen" zu besuchen und diesen dann durch einen "Verwendungslehrgang" zu erweitern?

Soweit mir bekannt, darf man nach bestehen dieses Seminars mit Explosivstoffen jeglicher Art Umgehen (ausgeschlossen Verwenden) allerdings befähigt der T2-Schein uns nicht diese zu verwenden, oder?
Also dreht es sich doch um eine Erweiterung auf das Verwenden, oder nicht?

Gruß Max


Viele Grüße
Maximilian
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Beitrag 7281907 [Alter Beitrag12. Dezember 2010 um 20:14]

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Den Lehrgang der BG Chemie dürfen aber nur die leute besuchen die in dieser BG sind. Oder nicht?

Sollte für viele nicht zutreffen.

Östlichster Raketenflieger Deutschlands.
osmadie

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osmadie

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Beitrag 7281912 [Alter Beitrag12. Dezember 2010 um 22:33]

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Zum Thema "Sprengstoff": Damit meine ich, wenn Stoffe zur Detonation gebracht werden, anstatt sie - wie bei Treibladungen - nur abzubrennen.

Das mit der BG-Chemie ist genau das: Die wollen keine privaten Teilnehmer haben. Deswegen die Idee, einen solchen Lehrgang selbst ins Leben zu rufen.

Gruß
Oliver

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Werner Heisenberg
Sniper_MC

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Beitrag 7283914 [Alter Beitrag14. Dezember 2010 um 01:35]

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Rein aus Interesse, gab es da schon Anfragen an die BG Chemie?

Wie willst du das mit den Sprengstoffen, denn dann rausnehmen? Wie schon erwähnt NC ist ein Initialsprengstoff, dessen Detonationsgeschwindigkeit über 7200 m/s liegt, das übersteig die von TNT.

Wie definiert man nun, dass man mit NC einen kontrollierten Abbrand von einem anderen Explosivstoff zündne möchte und nicht eine Detonation? Ich glaub nicht, dass man das in einer Befähigung ausschließen kann.
Rechtlich möchten wir ja einen Schein, der uns den Umgang,einschließlich der Verwendung von Explosivstoffen gestattet. Die Verwendung kann nunmal der kontrollierte Abbrand im Raktenmotor, wie eine Detonation sein.

Gruß

Viele Grüße
Maximilian
srrocketry

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Beitrag 7283917 [Alter Beitrag14. Dezember 2010 um 11:20]

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Die Frage ist ja, warum sollten wir uns da schon wieder Einschränken?
Der BG-Lehrgang macht solche Einschränkungen ja auch nicht...

Geht es nur um die Wirkung nach Außen?
Ich denke, dass die Leute die keine Ahnung haben,
unser Hobby trotzdem als "gefährlich" einstufen würden.

Das selbe gilt ja auch für den T2. Warum keine Klasse III o. IV ?


Man sollte die BG-Chemie fragen was im Lehrgang alles drinn ist,
diese Dinge dann als Grundlage nehmen und an Raketen anpassen.


Grüße, Markus

Geändert von srrocketry am 14. Dezember 2010 um 11:22

Dirk

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Beitrag 7283920 [Alter Beitrag14. Dezember 2010 um 11:37]

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Zitat:
Original geschrieben von srrocketry

Die Frage ist ja, warum sollten wir uns da schon wieder Einschränken?

Das selbe gilt ja auch für den T2. Warum keine Klasse III o. IV ?

Grüße, Markus




Was hat denn feuerwerk mit Raketen zu tun?
Mach es doch anders rum. Mache Deinen "echten" §27 und Du hast die paar Treiber mit bei.

Aber man kann doch nicht erwarten, dass durch die Raketentheorie gleich noch Pyro dabei ist.
Oder verstehe ich Dich jetzt falsch?

Das gleiche sehe ich auch bei den Explosivstoffen so. Wenn ich das richtig verstehe, dann willst Du einen Schein haben, der das Herstellen und das Verwenden von explosivstoffen ermöglicht, ohne dies in Bezug auf die Raketen zu bringen?

wow

Gruß Dirk



srrocketry

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Beitrag 7283924 [Alter Beitrag14. Dezember 2010 um 18:09]

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Hallo Dirk,

das siehst du leider alles andere als richtig mad

Aber du hast ja auch die Beiträge nicht richtig gelesen...
Ich habe in keinem meiner Beiträge von Verwenden gesprochen.
Auch habe ich nie Gesagt das ich Sprengstoff herstellen will.

Das selbe gilt auch für dein "Feuerwerk"
Habe ich vielleicht geschrieben das ich Kugelbomben haben will?
Was spricht dagegen bei Treibsätzem auch diese Klassen zu Erlauben?

Auch Großfeuerwerkstreiber werden mit Feuer gezündet...


Ich denke nur, dass diese Änderungen (Ausschluss) nur zu Problemen führen,
weil sich Treib- und Sprengladungen in vielen Punkten sehr ähnlich sind.


Grüße, Markus
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